Die Anmeldung in einer Marina, an der Tankstelle, eine Restaurantreservierung oder einfach nur ein Klönschnack mit Nachbarliegern in der Ankerbucht: Auch auf einem Chartertörn gibt es vielfältige Anlässe, zum UKW Funkgerät zu greifen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick, über den praktischen Einsatz der Funke.
Praxisbeispiel für Seefunk
Nach einem herrlichen Schlag von Stari Grad auf der kroatischen Insel Hvar nach Split mit einem Badestopp auf der Insel Brac liegt die Crew mit der Charteryacht „Sturmvogel“ nun vor der ACI Marina und freut sich auf einen Abend in der wunderschönen Altstadt von Split. Die Marina ist sehr eng, daher scheint es angebracht, vor dem Hafen auf das Marinapersonal zu warten, dass den einlaufenden Yachten mit dem Schlauchboot entgegenkommt, in der Marina bis zum zugewiesenen Liegeplatz vorausfährt und beim Anlegen mit dem Heck zur Pier unterstützt. Das Hafenhandbuch weist aus, dass die Marina auf UKW Kanal 17 arbeitet. UKW Funk ist der unkomplizierteste Weg, um sich anzumelden und einen Mitarbeiter der Marina zu bitten, die Yacht einzuweisen. Daher greift ein Crewmitglied zum Funkgerät, wählt CH17 und „Low“ als Sendeleistung und ruft die Marina an: „ACI Split this is Sturmvogel, over“. Die Marina antwortet „Sturmvogel from Split Marina, please go ahead“ und das Crewmitglied antwortet: „Split Marina from Sturmvogel: We are in front of the marina entrance. We want a mooring for one night“ und von der Marina hört man dann: „Sturmvogel, please wait. Somebody is coming“. Das wars!
Mit der Anmeldung ist dann auch gleichzeitig der Platz in der Reihenfolge der wartenden Yachten vor der Marina festgelegt, denn in der Regel bittet nicht nur eine Yacht um den Service der Marina. Kurze Zeit später kommt das Schlauchboot mit dem Mitarbeiter der Marina und weist zuerst die Yacht ein, die sich über CH17 vor der „Sturmvogel“ angemeldet hatte, anschließend ist unsere Crew an der Reihe. Verglichen mit dem schulbuchmäßigen Prozedere für UKW Funksprüche erscheint der hier dargestellte Dialog reichlich salopp. Das mag daran liegen, dass die Gesprächspartner sich in der Praxis bei unterstellt guter Funkverbindung und unproblematischem Gesprächsinhalt (keine Notfälle) auf das Wesentliche konzentrieren und die Formalismen auf das Notwendigste reduzieren. Hier besteht wirklich kein Grund zur Sorge, man könnte bei der Nutzung des Funkgerätes etwas falsch machen.
DSC in der Praxis
Charteryachten sind mit einer Seefunkanlage inklusive DSC ausgestattet, die von ihren Crews benutzt werden können und auch benutzt werden sollten. Zugegebenermaßen hat der Wust an Vorschriften, Prüfungs- und Scheinpflicht mit Einführung des GMDSS-Systems im Seefunk ab dem Jahr 1999 nicht dazu beigetragen, die Motivation zur Nutzung dieser Systeme in der Praxis zu steigern. Im Gegenteil: Etliche Skipper und Crews sehen wegen der übermäßigen Regelungen und Verordnungen mittlerweile einfach von der Nutzung des Seefunks ab und greifen bei Bedarf schlicht zum Handy.
Ein überbordender Anteil der Tipps, Hinweise oder Ratgeber zum Seefunk befasst sich mit dem DSC System, obwohl dieses in der Praxis von Charter- und Langfahrtseglern eine völlig untergeordnete Rolle spielt. Darüber hinaus findet man überall Hinweise, Texte oder Fragenkataloge zum Erwerb von Funkzeugnissen. Dabei geht es beim Thema Seefunk ja nicht darum, Scheine und Nachweise zu erwerben, sondern darum das Funkgerät in der Praxis nutzenstiftend einzusetzen.
Daher wollen wir in diesem Artikel zunächst den „herkömmlichen“ und in der Praxis verwendeten Teil des Seefunkverkehrs betrachten, bevor wir uns seiner digitalen Ergänzung, dem DSC und anderen Kommunikationsmöglichkeiten auf der See zuwenden.
Sprechfunk in der Charterpraxis
Die Ausrüstung von Charteryachten als gewerblich genutzte Wasserfahrzeuge mit UKW Seefunkanlagen ist international verpflichtend. Sämtliche Überlegungen, Fragen oder die Kenntnis der Zulassungsvorschriften für die im Amtsdeutsch „mobile Seefunkstellen“ genannten Funkgeräte erübrigen sich damit für Chartercrews in der Praxis. Zulassung und Einbau der Funkanlagen, ebenso wie die Programmierung beispielsweise der MMSI Nummer (Maritime Mobile Service Identität) werden von der Charterbasis bei Inbetriebnahme der Yacht erledigt. Die entsprechenden Nachweise und Handbücher finden Sie in dem Dokumentenordner Ihrer Charteryacht.
Die Bedienung der Geräte ist denkbar einfach: Einschalten, Frequenz wählen, Lautstärke wählen und die Rauschunterdrückung (Squelch oder SQ) soweit herunterregeln, dass man Gesprochenes gut verstehen kann, fertig! Falls Sie einen Funkspruch absetzten wollen, bitte noch die Sendeleistung wählen. High (H) bedeutet 25 Watt Sendeleistung. Die Reichweite des Gerätes beträgt damit je nach Wetterlage etwa 30 Seemeilen. Die „High“ (HI)-Einstellung ist für Gespräche über lange Distanzen gedacht. Nutzt man sie im Hafen für eine kurze Distanz, macht man sich durch das viel zu laute Gebrüll tendenziell unbeliebt. Hier schaltet man die Sendeleistung auf „Low“ (LO), was für 1 Watt Sendeleistung steht und für kurze Distanzen ausreicht. Grundsätzlich gilt: Versuchen Sie Funkkontakte immer zunächst mit niedriger Leistung herzustellen. Erst wenn der Kontakt auf diesem Weg nicht zustande kommt, oder in Notsituationen, schalten Sie auf die höhere Sendeleistung. Für das Senden der Nachricht gibt es eine Sendetaste am Mikrofonteil des Funkgerätes, die während des Sprechens heruntergedrückt werden muss.
Die nächste Frage ist die nach dem auszuwählenden Kanal. Hierzu gibt es umfassende Tabellen und Nachschlagewerke, wie z.B. den Funkdienst für die Klein- und Sportschifffahrt (Jachtfunkdienst) für die Deutsche Küste und angrenzende Gebiete. Im Mittelmeer, im Indischen Ozean oder der Karibik hilft uns das jedoch nicht wirklich. In der Praxis finden sich die benötigten Frequenzen, auf der beispielsweise die Häfen den UKW Funk abhören, in den Hafenhandbüchern. Hilfreich ist es auch, an der Charterbasis nach den in der Region üblichen UKW Kanälen zu fragen. Hier erfährt man dann etwa, dass alle Häfen in der Region auf Kanal (CH wie „Channel“ ist die gebräuchliche Abkürzung für den UKW Funkkanal) 12 hören, dass die Tankstelle auf Kanal 09 rufbereit ist, Restaurants Tischreservierungen auf Kanal 16 entgegennehmen oder und für die Schiff-Schiff Kommunikation der Kanal 72 vorgesehen ist. Die hier genannten Kanäle sind bitte als Beispiele zu verstehen.
Kanal 16
Der international gültige Anruf-, Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitskanal soll von allen Funkstellen standardmäßig mitgehört werden. Eine verpflichtende Hörwache gibt es auf dieser Sprechfunkfrequenz jedoch nicht mehr. Für die gleichzeitige Überwachung eines gewünschten Arbeitskanals und dem obligatorischen Kanal 16 gibt es an praktisch allen Funkgeräten die Taste „Dual-Watch“. Wählt man beispielsweise Kanal 77 vor und tippt dann auf „Dual-Watch“ schaltet das Gerät alle paar Sekunden zwischen den Kanälen hin und her. Ereignet sich auf einem der Kanäle dann ein Funkgespräch, bleibt das Funkgerät dann auf diesem Kanal stehen.
So praktisch es ist, dass alle auf Kanal 16 hörbereit sein sollten, so wichtig ist es sich bewusst zu machen, dass dieser Kanal in erster Linie für Notfälle reserviert ist. Bevor der Funker den Kanal 16 also mit seiner eigenen Botschaft belegt gilt: „Erst hören, dann sprechen“! Es versteht sich wohl von selbst, dass man kein laufendes Gespräch, vor allem natürlich kein Notfallgespräch unterbricht. Gleichzeitig bedeutet die Reservierung des Kanal 16 für Anrufe, Sicherheits- und Notfallmeldungen, dass dieser Kanal nach einem erfolgten Anruf so schnell wie möglich frei zu machen ist, indem sich der Anrufer mit der Gegenstelle auf einen anderen Arbeitskanal, z.B. Kanal 69 verabredet, um dort in Ruhe weiter zu sprechen.
Routineanrufe
Unter der unüberschaubaren Menge an Hinweisen und Verfahrensregeln in der Literatur oder im Internet zum Ablauf von Notfall-, Sicherheits- oder Dringlichkeitsmeldungen findet sich das einfache und in der Praxis sicher meistverwendete Verfahren für Routineanrufe eher selten. Schulbuchmäßig korrekt ist dreimalige Ansprache der gerufenen Funkstelle und die Nennung des Rufzeichens und der MMSI Nummer des Angerufenen. Anschließend stellt man sich vor mit „this is“, der dreimaligen Nennung des eigenen Schiffsnamens und dem Rufzeichen. Danach gibt man seine Nachricht durch und beendet den Anruf mit „over“. Solch ein Anruf kann entweder auf einer bekannten Arbeitsfrequenz des Angerufenen, also z.B. auf Kanal 9 für eine Marina oder, falls die Arbeitsfrequenz nicht bekannt ist, auf dem allgemeinen Anrufkanal 16 erfolgen.
Bei Funkgesprächen mit „inoffiziellen“ Gesprächspartnern wie Hafenmeister, Tankstellen- oder Restaurantmitarbeitern oder einfach nur der Nachbaryacht in der Ankerbucht hört man mitunter abenteuerliche Versionen dieses Routineverfahrens. Vom krampfhaften Versuch, dem schulbuchgemäßen Verfahren durch möglichst häufige Nennung von Namen und Nummern nachzukommen bis zum schlampigen, kaum verständlichen Genuschel von den angerufenen Gesprächspartnern. Wenige Chartercrews haben ihre Rufzeichen oder MMSI Nummer immerzu bei der Hand, so dass sie diese nutzen könnten, geschweige denn die Nummern der angerufenen Funkstellen. Schwierig ist mitunter auch die Verständigung in englischer Sprache. Es gilt daher, sich auf möglichst einfache Redewendungen und Vokabeln beschränken. Wenn die Funkverbindung gut ist, spricht übrigens nichts dagegen im Anrufverfahren einfach „Marina xy, this is Sturmvogel“ zu sagen und dann die Nachricht „We need a mooring for one night“ oder „please make a reservation for one night“ anzuschließen und mit „over“ zu enden.
Wenn abzusehen ist, dass der Funkverkehr länger als nur ein oder zwei Sätze werden wird, dann sollte man sich mit der Gegenstelle auf einen Arbeitskanal verständigen, um Kanal 16 wieder frei zu machen, oder man wird dazu aufgefordert, den Kanal zu wechseln „Sturmvogel, this is xy, please change to channel 69“. Dann wählen beide Seiten den vorgeschlagenen Kanal und setzen dort die Unterhaltung fort.
Gespräche mit Küstenfunkstellen
Ein wenig anders sieht es natürlich aus, wenn man sich mit den zuständigen Küstenfunkstellen unterhalten möchte. Die offiziellen Küstenfunkstellen sind Einrichtungen, die Nachrichten von Schiffen empfangen, weiterleiten und im Notfall die Kommunikation mit Rettungskräften ermöglichen. In Italien werden die Küstenfunkstellen, das MRCC (Maritime Rescue Coordination Centre – Leitstelle zur Koordination der Seenotrettung) beispielsweise auf Kanal 16 mit Roma Radio gerufen, in Griechenland mit Olympia Radio, in Kroatien mit Rijeka Radio.
Auf ein Gespräch mit einer Küstenfunkstelle sollte man sich ein wenig vorbereiten und bemüht sein, das Standardverfahren weitestgehend einzuhalten. Suchen Sie sich daher vor einem Funkgespräch aus Ihren Schiffspapieren Ihr UKW Rufzeichen und die MMSI Nummer der Yacht heraus und notieren sie, damit Sie diese beim Anruf der Küstenfunkstelle nennen können.
Einmal in Kontakt getreten übernimmt nun die Küstenfunkstelle die Steuerung des Funkverkehrs (Reihenfolge und Zeit der Funksprüche, Frequenz). Jedoch finden solche Gespräche in der Praxis der Charter- und Freizeitsegelei glücklicherweise eher selten statt. Im Wesentlichen sind die Küstenfunkstellen für die Freizeitschifffahrt schließlich in erster Linie Ansprechpartner für Notfälle.
Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen
Drei Fälle von Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen für die Küstenfunkstellen werden unterschieden: An erster Stelle natürlich die mit dem dreimaligen MAYDAY eingeleitete Seenotmeldung, betrifft Situationen in denen ernste, unmittelbare Gefahr für Schiff und / oder Personen an Bord besteht und sofortige Hilfe notwendig ist. An zweiter Stelle stehen Dringlichkeitsmeldungen. Die werden mit einem dreimaligen PANPAN eingeleitet und betreffen die Sicherheit eines Schiffes oder einer Person und sind, wie der Name bereits sagt, dringend. Drittens gibt es noch die Sicherheitsmeldungen, also Nachrichten betreffend die Sicherheit der Seeschifffahrt. Diese werden mit der dreimaligen Nennung des Sicherheitszeichens SECURITE eingeleitet.
Sicher sind diese drei Typen von Meldungen der bedeutendste Teil des Seefunks. Dennoch wollen wir hier auf den formalen Aufbau, den Inhalt und Ablauf dieser Meldungen nicht eingehen. Schließlich finden diese Typen von Funkmeldungen (hoffentlich) selten statt und dieser Artikel soll ja bewusst auf die Alltagspraxis des Seefunkverkehrs eingehen. Darüber hinaus soll der Beitrag natürlich auch keinesfalls als Teil einer Ausbildung im Seefunk missverstanden werden, deren wichtigster Bestandteil naturgemäß eben diese Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen sind. Übrigens gibt es für den formalen Ablauf eines Seenot-Funkgesprächs mit der Küstenfunkstelle sehr hilfreiche Tabellen (z.B. die Übersichtstafel „Englische Funkmeldungen“ von Michael Schulze). Es bietet sich an, solch eine Tabelle bei den Unterlagen für den Chartertörn mitzuführen.
Medico Gespräche im Funkverkehr
Ein Bestandteil des Funkverkehrs, der mit einer Küstenfunkstelle abgewickelt wird, soll hier aber dennoch aufgegriffen werden: Das Medico Gespräch (telemedical advice). Auch wenn Not-, Dringlichkeits- und Sicherheitsmeldungen während eines Chartertörns hoffentlich keine Rolle spielen, so ist es für Skipper und Crew in der Praxis eine Hilfe zu wissen, dass auch bei ernsthaften medizinischen Problemen von Crewmitgliedern per UKW um Hilfestellung gebeten werden kann. Die meisten Küstenfunkstellen bieten solche Medico Gespräche kostenfrei an. Für den Beginn und die Abwicklung des Funkverkehrs ist zunächst festzuhalten, dass es sich bei der Bitte um ein Medico Gespräch nicht um einen Seenotfall handelt, sondern um ein Dringlichkeitsgespräch. D.h., das Gespräch wird eingeleitet mit einem dreimaligen PANPAN. Da die Möglichkeit besteht, dass nicht nur die Küstenfunkstelle medizinische Hilfe leisten kann, sondern vielleicht auch ein Arzt auf einem (z.B. Kreuzfahrt-) Schiff in der Nähe erreichbar ist, richtet man den Funkspruch „to all stations“, stellt sich vor mit „this is“ und bis zu dreimaliger Wiederholung des eigenen Schiffsnamens, gefolgt von Rufzeichen und / oder MMSI Nummer. Die Bitte um medizinischen Rat kann man beispielsweise mit einer kurzen Beschreibung der Situation „a crew member is injured and bleeding“ und „I need medical advice“ formulieren. Wenn Sie den Funkspruch mit „over“ abschließen, signalisieren Sie den mithörenden Funkstellen an, dass Sie jetzt empfangsbereit sind.
Wenn Ihnen eine antwortende Funkstelle nun die erhoffte Beratung anbieten kann, werden Sie wahrscheinlich gebeten, vor der detaillierten Erörterung des Falls auf einen Arbeitskanal zu wechseln, um Kanal 16 wieder frei zu machen. Dort kann das Gespräch dann fortgesetzt werden.
Unabhängig vom formellen Aufbau eines solchen Gesprächs kommt es natürlich in erster Linie auf dessen Inhalt und Nützlichkeit für das erkrankte Crewmitglied an. Zur Strukturierung und Unterstützung solcher Gespräche gibt es Listen anhand derer man das Gespräch vorbereiten kann, wie z. B. die Radio Medical Advice Form – Primary und das Body Check Formular oder diese Checkliste für funkärztliche Beratung.
GMDSS und DSC im Seefunk
Wie oben bereits angedeutet, spielt GMDSS (Global Maritime Distress and Safety System) und das dazu gehörende DSC (Digital Selective Calling) in der Praxis der Freizeitsegelei eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch sind die Funkgeräte an Bord unserer Charteryachten mit dem DSC-Knopf ausgerüstet. Also sollten wir im Falle eines Falles auch damit umgehen können!
GMDSS ist eine Zusammenfassung mehrerer Systeme (Seefunk mit DSC, EPIRB, Satellitentelefonie, Navtex und anderen) zu einem weltweiten Seenotfunksystem. DSC ist ein Teil dieses Systems und erlaubt es per Knopfdruck am Seefunkgerät eine Notmeldung abzusetzen, ohne auf den Sprechfunk angewiesen zu sein. Für die Abwicklung des Funkverkehrs per DSC ist der Kanal 70 reserviert. Auf diesem Kanal finden ausschließlich Sendungen per DSC statt. Für Sprechfunkverkehr ist er gesperrt.
Grundsätzlich sind die Geräte so eingestellt, dass es ausreichend ist, wenn man den DISTRESS Knopf (meist mit einer Klappe gegen unbeabsichtigte Notmeldungen geschützt) für mehrere Sekunden gedrückt hält um eine nicht weiter spezifizierte Notmeldung (UNDESIGNATED DISTRESS CALL) an alle Funkstellen in erreichbarer Entfernung abzusetzen. Die Meldung enthält dabei standardmäßig auch die GPS Koordinaten des Havaristen. Bitte schauen Sie einmal auf das Display Ihres Funkgerätes. Sind dort Längen- und Breitenangaben ausgewiesen, verfügt das Funkgerät über Ihren GPS Standort, den es zusammen mit der Notmeldung absetzt.
Darüber hinaus ist per DSC auch die Aussendung eines spezifizierten Notrufs, also mit der Angabe des Grundes für den Notfall (DESIGNATED DISTRESS CALL) möglich. Ist der Grund für einen Notfall bei den Rettungskräften bekannt, kann natürlich eine viel genauer angepasste Hilfestellung geleistet werden. Die Vorgehensweise zur Erstellung einer spezifizierten Notmeldung ist von Funkgerät zu Funkgerät unterschiedlich und dem jeweiligen Bedienungshandbuch zu entnehmen, mit dem Sie sich im Rahmen Ihres Segeltörns einmal befassen sollten.
Zu beachten ist, dass das DSC System und der Sprechfunk sich ergänzende Systeme darstellen. Das bedeutet, dass ein Notruf über Sprechfunk (MAYDAY) auf Kanal 16 zusätzlich zu dem DSC Notruf durchgeführt werden kann.
Rücknahme eines versehentlichen Notrufs
Nun zeigt es sich, dass die meisten DSC Notrufe, die von Sportbooten ausgesendet werden Fehlalarme sind. Daher erscheint es angeraten, sich auch mit der Prozedur für die Rücknahme eines versehentlichen Notrufs auseinanderzusetzen: Brechen Sie die automatische Wiederholung der Notrufsendung sofort ab. Gehen Sie auf CH 16 und nehmen die Aussendung per Sprechfunk wie folgt zurück: „All stations, All stations, All stations“, „this is“ Name der Yacht, z.B. Sturmvogel, UKW Rufzeichen, z.B.: DB1234, MMSI Nummer, z.B.: 123 456 789, „Cancel my distress alert of“ Datum und Uhrzeit (in UTC) des Notrufs, „over“. Die geschilderte Vorgehensweise geht davon aus, dass in der Praxis der Freizeitsegelei die verwendeten DSC Controller normalerweise nicht zu einer Rücknahme des Fehlalarms per DSC in der Lage sind.
Annahme eines Notrufs von anderen Yachten
Wie ist nun aber zu verfahren, wenn ein Notruf von einer anderen Yacht empfangen wird? Grundsätzlich werden eingehende DSC Anrufe von den Funkgeräten selbständig entgegengenommen. Es ertönt ein Signal und im Display werden die Einzelheiten des eingegangenen Anrufs angezeigt. Sofern der Notruf der havarierten Yacht innerhalb von 5 Minuten nicht von einer Küstenfunkstelle oder einem anderen Schiff bestätig wird, sollte der Notruf weitergeleitet werden. Da die meisten in Charteryachten verbauten Funkgeräte über DSC Controller der Klasse D verfügen, die keine automatische Notrufweiterleitung über DSC ermöglichen, erfolgt die Notrufweiterleitung im Sprechfunkverfahren auf Kanal 16. Das hierfür zu verwendende Ablaufschema (MAYDAY RELAY) findet sich in den oben bereits angesprochenen Tafeln und entsprechenden Nachschlagewerken.
Grundsätzlich sollte man der Küstenfunkstelle den Vortritt bei der Einleitung von Notfallmaßnahmen einräumen. Natürlich gibt es aber auch Gebiete, in denen keine verlässliche Verbindung mit Küstenfunkstellen hergestellt werden kann. Daher kommt in solchen Situationen auch eine Bestätigung des Notrufs gegenüber der havarierten Yacht in Betracht, wenn nach einer gewissen Zeit, die man einer Küstenfunkstelle für die Reaktion einräumen muss (vielleicht 10 Minuten) kein Notverkehr in Gang gekommen ist und der DSC Alarm vom Havaristen wiederholt wird. Das Ablaufschema (RECEIVED MAYDAY) kann man nachlesen. Anschließend ist es selbstverständlich Pflicht, alles zu unternehmen um in erster Linie den Notruf an kompetente Stellen weiterzuleiten und so gut es geht selbst Hilfestellung zu leisten.
Den Funkverkehr zu Notfallmeldungen sollten Sie übrigens zu Dokumentationszwecken im Logbuch festhalten.
Andere Kommunikations- bzw. Benachrichtigungswege
Mobiltelefone an Bord
Natürlich ginge ein Beitrag zur Kommunikation von Bord einer Charteryacht komplett an der Realität vorbei, wenn die Mobiltelefonie ausgeblendet werden würde. Mittlerweile hat jedes Crewmitglied sein eigenes Mobiltelefon in der Tasche und kann bei Mobilfunk-Netzabdeckung im Fahrtgebiet der Yacht alle relevanten Gesprächspartner erreichen. Die Telefonnummern der Marinas und Küstenfunkstellen stehen in den Hafenhandbüchern, die Nummern des Personals der Charterbasis finden sich in Ihren Charterpapieren, alle anderen Verbindungen, etwa zu Restaurants lassen sich leicht herausfinden. In einigen Ländern gibt es darüber hinaus noch spezielle Notfallnummern, z.B. in Deutschland an Nord- und Ostseeküste die Nummer 124 124 (ohne Vorwahl) zur Alarmierung der Seenotleitung in Bremen (MRCC), in Italien die Nummer 1530 für die Küstenwache, in Griechenland die Kurzwahlen 108 oder 112 für die Hellenic Coast Guard, in Kroatien die Kurzwahl 195 oder MRCC Rijeka über +385 91 55 oder +385 51 312 255, in Spanien die Kurzwahl 112 oder die Maritime Notfallnummer +34 900 202 202.
Wichtig erscheint an dieser Stelle jedoch die Frage, welchem System, Seefunk oder Mobiltelefonie, im Notfall der Vorzug einzuräumen ist. Hierzu gibt es eine Reihe von sehr klaren Argumenten die zeigen, dass Mobilfunktelefone keinesfalls als Ersatz für UKW-Seefunk betrachtet werden dürfen.
In erster Linie ist natürlich die Reichweite von Mobiltelefonen auf See äußerst eingeschränkt. Mit viel Glück hat man noch bei 5-10 Seemeilen Abstand von der Küste einigermaßen Empfang. Das UKW Seefunkgerät reicht um die 30 Seemeilen weit.
Ein Mobiltelefon kann im Notfall auf See nicht eingepeilt werden, um die Position eines Havaristen festzustellen. Mit einem UKW Funkgerät geht das jedoch.
Der größte Vorteil der UKW Seefunkanlage liegt jedoch darin, dass alle Teilnehmer in einer Region gleichzeitig angesprochen werden können, während beim Mobiltelefon jeweils nur ein Ansprechpartner angewählt werden kann.
Am Rande sei darüber hinaus noch bemerkt, dass der UKW Seefunk kostenlos ist.
Satelliten Kommunikation / EPIRB
Ebenfalls Teil des GMDSS Systems sind solche Kommunikationswege, die eine direkte Verbindung zu Satelliten nutzen. Eingebunden in das GMDSS sind nur zwei Satellitensysteme: INMARSAT und COSPAS/SARSAT. Als Kommunikationskanäle spielen die beiden Systeme in der Praxis der Charter- und Freizeitsegelei keine Rolle. Jedoch senden die häufig an Bord befindlichen EPIRB Bojen über die COSPAS/SARSAT Satelliten auf 406 MHz. Die von einem der Satelliten empfangenen Notsignale einer EPIRB Boje werden an das der Position des Havaristen nächstgelegenen Maritime Rescue Coordination Center (MRCC) weitergeleitet. Die Notmeldung selbst enthält lediglich die in der EPIRB Boje einprogrammierte MMSI-Nummer und die Position, auf der sich die Boje befindet. Über die MMSI Nummer erhält das alarmierte MRCC jedoch darüber hinaus weitere Informationen über den Typ des havarierten Fahrzeugs und die maximale Anzahl von Personen an Bord. Auf dieser Grundlage wird nach einer EPIRB Notmeldung die Rettungsaktion eingeleitet. Die Bojen werden automatisch aktiviert, wenn sie aufschwimmen. Sie können jedoch auch per Hand aktiviert werden. Wenngleich Fehlalarme durch die Bojen das größte Problem des Systems darstellen, werden Fehlalarme nicht sanktioniert, sofern sie unbeabsichtigt erfolgen. Ist eine Notfallalarmierung irrtümlich ausgelöst worden, so ist dies natürlich unverzüglich zu melden, um eine Rettungsaktion zu verhindern. Kontaktstellen dafür finden sich unter anderem bei COSPAS-SARSAT. Falls die hier genannten Kontaktstellen nicht erreichbar sind, sollte die nächstgelegene Küstenfunkstelle (MRCC) kontaktiert werden, um den Fehlalarm zu annullieren. Natürlich muss man daneben auch dafür zu sorgen, dass die wiederholte Aussendung der Notmeldung durch die EPIRB Boje unterbunden wird.
Die Liste der möglichen Kommunikations- oder Benachrichtigungsgeräte an Bord einer Segelyacht ließe sich noch erheblich verlängern. Zu nennen sind z.B. Inmarsat, Iridium, Grenz- oder Kurzwellenfunk, Navtex oder Ais, SART. Jedoch spielen diese Systeme an Bord einer Charteryacht keine Rolle und können daher in der Praxis außer Acht gelassen werden.
Funksprechzeugnisse
Seit einigen Jahren wird in einigen Charterrevieren gefordert, dass Skipper oder Crewmitglieder im Besitz eines Funkbetriebszeugnisses sind. In Deutschland gibt es drei Funkbetriebszeugnisse mit unterschiedlichen Gültigkeitsbereichen. Das Short Range Certificate (SRC) für UKW Funk, das Long Range Certificate (LRC) für UKW, Grenz- und Kurzwelle sowie für Satelliten Seefunk. Schließlich existiert noch das Zeugnis für Binnenschifffahrtsfunk (UBI) für den Betrieb von UKW Anlagen auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Für die Praxis der Chartersegelei ist einzig das SRC von Bedeutung. Derzeit wird es für Chartern an der deutschen Küste vom Skipper gefordert. Auch in Kroatien müssen Sie bei der Charter einer Segelyacht ein SRC vorweisen können. Hier reicht es allerdings, wenn ein Crewmitglied im Besitz des Funksprechzeugnisses ist.
Unabhängig von den jeweiligen nationalen Vorschriften zur Qualifikation von Personen, die ein Funkgerät bedienen möchten, gilt jedoch der Grundsatz „Not kennt kein Gebot“. In einer Notfallsituation darf selbstverständlich weltweit jeder das Funkgerät zum Absetzen eines Notrufs verwenden. Damit dieser Grundsatz und die Verwendung des Geräts jedem an Bord geläufig ist und ein Notruf nicht aufgrund von Unkenntnis der Mitsegler unterbleibt, sollte die Einweisung am Funkgerät vor Beginn des Chartertörns zur Routine für die ganze Crew gehören.